Fassade - aus dem lateinischen - "facies" >>> "Gesicht"

Gesicht -- die Ansicht- oder Schauseite.
Ein schönes aber auch ein außergewöhnliches Gesicht ist für den 
Betrachter wesentlich einprägsamer, d.h. leichter im Gedächtnis
zu behalten, als ein durchschnittliches Antlitz.

Als Fassade im Bauwesen bezeichnet man nicht nur die Vorderseite eines
Gebäudes, sondern darunter versteht man die komplette Hülle, also die
Außenhaut eines Baukörpers.
Daher übernimmt die Fassade grundsätzlich 2 Funktionen, einerseits sollte
sie dem Betrachter in´s Auge stechen und im Gedächtnis bleiben und andererseits 
übernimmt sie
wie beim Menschen die Haut auch eine Schutzfunktion.
Sie muss ihr Inneres vor den Einflüssen der Umwelt schützen.
Um dies bestmöglich tun zu können ist daher eine vollfunktionsfähige 
Gebäudehülle notwendig.

Wie bei einer Verletzung der menschlichen Haut eine Entzündung und in
weiterer Folge andere Krankheiten entstehen können, lösen Schäden an
der Fassade ebenso Beeinträchtigungen im Innenraum aus.
Das können entweder Feuchtigkeitsschäden sein oder auch Schäden infolge unsachgemäßer 
Wärmedämmung oder Schallisolierung etc.

Für die Gestaltung der Fassade zeichnet in erster Linie der Architekt verantwortlich. 
Er gibt dem Bauwerk sozusagen das "Gesicht" zur Erfüllung der 1. Funktion 
einer Fassade.
Damit die 2. Funktion ebenso gewährleistet ist, kommt der Fassadenplaner zum Einsatz.
Neben der Beratung hinsichtlich bauphysikalischer Belange übernimmt  der Fassadenplaner 
auch das Engineering, d.h. er bereitet die technischen Unterlagen soweit auf, dass die 
Einzelteile einer Fassade in der Werkstatt auch gefertigt werden können..

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